Auf dieser Website veröffentliche ich seit Januar 2019 meine akuellen Gerichtsreportagen aus Thüringer Strafgerichten, überwiegend aus dem Landgerichtsbezirk Erfurt.
Ab März 2021 erscheinen hier auch in einer neuen Rubrik meine Essays zu aktuellen Themen der Justiz- und Kriminalpolitik.
In unregelmäßigen Abständen sind hier auch historische Gerichtsreportagen zu finden, welche ich mit Kommentaren und Anmerkungen versehe.
Medien- oder Saalöffentlichkeit sollten Sie nicht als ‘Zuschauer’ bezeichnen. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit zuhört, was und wie verhandelt wird. An der separaten Zugangstür zum Sitzungssaal steht hoffentlich ‘Zuhörer’.
Eine ausgezeichnete Reportage. Jeder der nicht im Schöffensaal saß, kann sich das Geschehene eins zu eins einverleiben. Ich ungemein gespannt auf die Fortsetzung vor der Strafkammer . Die Strategie und das Auftreten des Anwaltes in Kombination mit dem Verhalten von TinoM führen hoffentlich zum 2:0 .
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich darf Sie beglückwünschen, zu Ihren außerordentlich gelungen Reportagen aus der Welt der Thüringer Strafjustiz! Insbesondere Ihre genaue Beobachtung von Verhaltensweisen der Prozessbeteiligten und der offenen Benennung prozessualer Unarten und fragwürdiger Verhandlungsführung sind ganz wichtig für die Mündigkeit der Bürger gegenüber der Strafjustiz.
Ich sage dies vor dem Hintergrund von knapp 30 Jahren beruflicher Erfahrung im justiznahen Bereich ( soziale Arbeit) und langjährigem Schöffendienst an Amts- und Landgericht.
Ich würde mich freuen, hier auch zukünftig Klartext-Reportagen von Ihnen lesen zu können.
Sehr geehrter Herr Müller,
ich freue mich über Ihr Feedback und betrachte es als Ansporn, weiter Gerichtsreportagen und Essays über die Thüringer Strafjustiz zu schreiben, wenn aus persönlichen Gründen nicht mehr ganz so regelmäßig wie in den ersten beiden Jahren. Sowohl die Pandemie, als auch Strafprozesse, die trotz relativ einfacher Sachverhalten in mehreren Fortsetzungeterminen wuchern, sind dafür ursächlich.
Die Perspektive von Schöffen interessiert mich sehr, bekommt man als Beobachter von Strafprozessen doch relativ wenig vom Agieren der Schöffen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
ein Grund, warum ich mich – trotz dienstlicher 50 Stunden Woche- vor Jahren entschieden habe, die Zeit für den Schöffendienst aufzubringen, liegt in dem Umstand, den Sie auch mehrfach benannt haben: Noch viel zu oft schweigen Schöffen während der ganzen Verhandlung und irgendwann vergessen alle Beteiligten, dass da zwei Menschen in Zivil sitzen, die das gleiche Stimmrecht haben, wie der oder die Berufsrichter, also im Schöffengericht sogar die Zweidrittel- Mehrheit. Ich glaube, um dieser enormen Verantwortung, die der Staat da auf ganz ,,normale” Bürger überträgt, gerecht zu werden, braucht es eine deutlich aktivere aber vor allem mündigere Beteiligung. Wenn das Berufsrichter nervt ( kommt vor) ist das ein rechtsstaatlich fragwürdiges Signal, ich habe erfreulicherweise deutlich mehr Vorsitzende erlebt und erlebe sie noch, die die Schöffen ermuntern und befähigen, aktiv am prozessualen Geschehen teilzunehmen. Und das tut den Verhandlungen spürbar gut.
Sollten Sie konkrete Rückfragen haben, dürfen Sie mich gern kontaktieren. Unter strikter Wahrung des Beratungsgeheimnisses würde ich versuchen, sie aus meinen Erfahrungen heraus zu beantworten.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Arbeit. Die Presse (taz, mdr) hat mit viel Aufwand über die Weimarer Polizei und den verurteileten Polizisten T. Müller berichtet. Und dann wurde es still, obwohl der Prozess noch nicht abgeschlossen war. Ich finde, dass, wer eine Geschichte anfängt, diese auch zu Ende schreiben sollte. Nur durch Ihre Reportage kenne ich den Ausgang und muss sagen, dass sich die Justiz wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat.
Vielen Dank.
Hans Gerhardt
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Es gehört schon ein langer Atem dazu, bestimmte Gerichtsverhandlungen bis zum Ende zu verfolgen. Ich stimme Ihnen zu: Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt in diesem Verfahren wird dem kriminellen Handeln des Angeklagten nur in Teilen gerecht. Mit der Rechtskraft des Urteils ist der Betreffende kraft Gesetz aus dem Polizeidienst entlassen. Immerhin etwas.
Andreas Schneider