Zweidreiviertel Verhandlungen an einem Vormittag

Amtsgericht Gotha. Bildrechte bei www.gerichtsalltag.de

Richterin Ulrike Borowiak-Soika hatte sich für diesen Vormittag als Strafrichterin am Amtsgericht Gotha viel vorgenommen: Ab 10:00 Uhr im Halbstundentakt vier Verhandlungen bis zur Mittagspause. Das war ein sportliches Vorhaben, aber auch Alltag bei Strafgerichten. Für die Vertreterin der Anklage, Frau Staatsanwältin Andrea-Christine Tolksdorf-Fraßeck, war es ein normaler Vormittag. Als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Erfurt kannte sie die vier Strafakten wenig. Das liegt in der Natur der Sache – dem staatsanwaltlichen Sitzungsdienst. Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Erfurt erstreckt sich auf den Landgerichtsbezirk Erfurt. Das sind neben dem Landgericht mit acht Strafkammern die Amtsgerichte Arnstadt, Erfurt, Gotha und Weimar mit jeweiligen Schöffengerichten, den Jugendschöffengericht und den Strafrichtern und Jugendrichtern als Einzelrichter – oftmals in Personalunion. Daneben sind die Erfurter Staatsanwälte auch für die Amtsgerichtsbezirke Apolda und Sömmerda zuständig – diese beiden Amtsgerichte verfügen nicht über Schöffengerichte.

Der staatsanwaltliche Sitzungsdienst ist der planmäßige Dienst eines Staatsanwaltes oder einer Staatsanwältin für einen Tag bei einem Gericht. Es ist die Regel, dass der Sitzungsdienst nicht der Sachbearbeiter des anstehenden Verfahrens war. Eine weitere Besonderheit ist die Aktenlage des Sitzungsdienstes: Die Handakte ist kein Duplikat der Hauptakte, wie sie dem Gericht und fast ausnahmslos der Verteidigung in vollständiger Kopie vorliegt. Die Anklagebehörde hat meist nur einen Ausschnitt der kompletten Strafakte. Darin ist natürlich die Anklageschrift selbst enthalten, manchmal die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, eventuell Gutachten und der aktuelle Auszug aus dem Bundeszentralregister.

Nicht vom Sitzungsdienst umfasst sind Strafsachen vor den Strafkammern der Landgerichte (außer den Berufungskammern) und Jugendschöffensachen. Man kann diesen Zustand beklagen, besonders, weil die Anklagebehörde öfters von allen Prozessparteien am schlechtesten informiert ist. Ganz offensichtlich gibt es aber keine bessere Verteilung des staatsanwaltlichen Arbeitspensums.

Der erste Fall

Dem 39jährigen Ronny L. wurde Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Der Angeklagte war zusammen mit seiner Lebensgefährtin am 6. April 2019 ausgezogen, der Umzug war gerade geschafft, die Helfer schon weg, nur noch Kleinigkeiten waren zu erledigen. Gegen 15 Uhr klingelte der Nachbar Sch. an der Wohnungstür und forderte Herr L. auf, seinen PKW wegzufahren, er stünde im Weg, sie wollten mit ihrem Auto wegfahren und würden nicht vorbei kommen. In der Folge ist es zu einem Wortgefecht zwischen der Lebensgefährtin des Angeklagten und dem Sch. gekommen, dabei muss es laut zugegangen sein. Der Angeklagte kam hinzu und soll zu dem Sch. gesagt haben: „Ich stech Dich ab Du fettes Schwein!“ Er soll dabei einen Schraubendreher in der Hand gehabt und damit in Richtung des Sch. gestoßen haben. Der Angeklagte gab nach Verlesen der Anklage durch die Staatsanwältin den Sachverhalt im Wesentlichen zu, es war nach seiner Meinung ein Nachbarschaftsstreit, auf beiden Seiten waren böse Worte gefallen. Auch er habe den Sch. beleidigt. Jedoch hatte er nach seiner Erinnerung andere Worte gebraucht, räumte ein: „Schleich Dich, Du fette Sau!“ gesagt zu haben. Er stritt aber ab, mit einen Schraubendreher in Richtung des Herrn Sch. gestoßen zu haben. Zwar hatte er einen Schraubendreher dabei, da er gerade die Deckenlampen abmontierte. Benutzt habe er das Werkzeug in der vorgeworfenen Art aber nicht.

Der Anzeigenerstatter bei der Polizei, Herr Sch., wurde als Zeuge vernommen. Er schilderte in kurzen Worten den Sachverhalt aus seiner Sicht, der mit der Anklage übereinstimmte. Selbst will er nicht beleidigt haben, sondern ruhig und ohne Emotionen reagiert zu haben. Da der Angeklagte zuvor geschildert hatte, dass es in der Vergangenheit sehr oft zwischen den beiden Nachbarsfamilien Streitereien gab und sie auch deswegen umgzogen, war dies wenig glaubwürdig. Jedoch die Staatsanwältin schien ihm mehr zu glauben, als den Angeklagten, denn es stand auch nach den Zeugenaussagen der beiden Partnerinnen immer noch Aussage gegen Aussage.

Da sich die Bedrohung mit dem Schraubendreher aber nicht beweisen ließ, beschränkte die Staatsanwältin die Anklage auf die Beleidigung. Die Richterin gab die Anregung zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Staatsanwältin Tolksdorf-Fraßeck wollte eigentlich nicht: „Er hat leider Voreintragungen…“ Richterin Borowiak-Soika erwiderte: „Aber nicht einschlägig!“ Nachdem neben dem Angeklagten auch sein Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Rudolf Hahn, zustimmte, erging der Beschluss, das Verfahren gemäß Paragraf 153 a Absatz 3 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro einzustellen.

Das zweite Verfahren

Um 10:30 Uhr wurde das zweite Verfahren durch Verlesen der Anklage eröffnet: Der 39jährige Nico J. wurde am 20. April 2019 gegen 17:45 Uhr von einer Polizeistreife mit einem PKW Seat angehalten. Er war nicht in Besitz eines Führerscheins, den hatte er wegen Betäubungsmittel bereits abgegeben. Ihm wurde ein Vergehen gemäß Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz vorgeworfen – vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus wurde auch eine Blutprobe genommen, er stand unter Einfluss von Amphetaminen.

Der Angeklagte, dessen Ehefrau im Zuschauerraum die Verhandlung verfolgte, war ohne Anwalt erschienen und gab die Vorwürfe uneingeschränkt zu: „Ich gebe das ja zu, was ich gemacht habe. Danach ist noch etwas passiert, aber das war‘s. Ich habe mich geändert. Ich habe mich von den Drogen entfernt. Bin auch seit dem nicht mehr gefahren.“ Aufgrund des uneingeschränkten Geständnisses wurde der als Zeuge geladene Polizeibeamte nicht gehört. Der Bundeszentralregisterauszug wies keine Eintragungen auf und die Staatsanwältin plädierte kurz und knapp: Sie beantragte wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verurteilung zu 80 Tagessätzen a 30 Euro sowie zu ein Jahr Fahrerlaubnisentzug. Der Angeklagte hatte das letzte Wort: „Es tut mir leid, es passiert nicht wieder!“ Was sonst als Floskel wirkte, ihm war es zu glauben, denn nach der Tat hat er tatsächlich etwas geändert. Er hat einen neuen Job, hatte geheiratet.

Das Urteil erging wie beantragt.

Wo war Silvio L.?

Das dritte Verfahren war für 11 Uhr angesetzt. Der Verteidiger des Angeklagten, der Rechtsanwalt Michael Mäurer, war bereit. Jedoch sein Mandant fehlt. Silvio L. blieb der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern, da weder das Gericht noch sein Anwalt eine Nachricht von ihm erhielten. Richterin Borowiak-Soika stellt beim Durchblättern der Akte fest, dass der Angeklagte ordnungsgemäß geladen war. Die Staatsanwältin kündigte an, dass der Angeklagte zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt wird. Damit war die Verhandlung geschlossen.

Diesmal fehlte der Verteidiger

Der vierte Termin war um 11:30 Uhr geplant. Eine ganze Reihe von Zeugen waren geladen, angeklagt war der 32jährige Robert P., cirka ein Meter neunzig groß, schlank, sportlich gekleidet. Sein Pflichtverteidiger, Herr Rechtsanwalt Wolfgang Biedermann, war nicht anwesend. Die Richterin energisch: „Da ruf ich gleich an!“ Während sie den Gerichtssaal verließ, blieben alle anderen sitzen. Eine jüngere Frau aus der ersten Reihe der Zuschauer ging zur Anklagebank und redete intensiv auf den Angeklagten ein. Er antwortete teils abweisend, teils verlegen. Er wirkte dabei überheblich und arrogant. Zwischendurch kam die Richterin zurück und teilte mit, dass der Verteidiger in ein paar Minuten komme, er habe sich in der Uhrzeit geirrt, glaubte, die Verhandlung beginne um 13 Uhr.

Die Verhandlung wurde mit der Belehrung der Zeugen, die anschließend den Saal verließen, und der Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen begonnen. Robert P.: Ledig, ohne Kinder, mit abgebrochener Lehre als Koch, aktuell arbeitssuchend, ALG-II-Empfänger, wirkte jetzt nicht mehr überheblich, eher verunsichert. 

Staatsanwältin Tolksdorf-Fraßeck verlas nacheinander vier Anklageschriften. Gemäß erster Anklage wurde er beschuldigt, am 2. Januar 2019 gegen 13 Uhr bei ALDI Bier im Wert von 4,58 entwendet zu haben. Des Weiteren habe er am 31. Januar 2019 gegen 18:15 Uhr im REWE-Einkaufsmarkt in Ohrdruf Waren im Wert von 13,97 Euro entwendet und tateinheitlich Hausfriedensbruch begangen, weil er dort bereits Hausverbot hatte. Die zweite Anklage warf ihm vor, im OBI-Baumarkt in Schwabhausen Waren im Wert von 73,85 Euro entwendet zu haben. In der dritten Anklage wurde ihm vorgeworfen, am 3. April 2019 mit 6,1 Gramm Haschisch und einer Konsumeinheit Methamphetamin von der Polizei angetroffen worden zu sein. Die vierte Anklage handelte wieder von Ladendiebstählen: Am 29. Mai 2019 stahl er bei NETTO in Georgenthal Kosmetik und anderes, eine Woche zuvor entwendete er bei EDEKA Waren im Wert von 26,87 Euro. Dabei wurde er erwischt. Bei der Kontrolle seines Rucksacks soll er aggressiv geworden sein und den Mitarbeiter zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Nun hatte der Angeklagte das Wort: „Ich geb‘ alles zu, bis auf das Letzte. Da war ich ein bisschen betrunken. Vielleicht hat er angefangen und ich habe mich gewehrt…“ Nach kurzem Nachdenken: „Ich kann das nicht zugeben, wenn ich es nicht mehr weiß.“ Die Staatsanwältin fragt nach, aber er antwortete nur: „Ich wüsste nicht, warum ich ihn schlagen sollte.“ Richterin Borowiak-Soika wollte alles chronologisch durchgehen doch der Verteidiger unterbrach sie – „Er räumt ja alles ein, bis auf die Körperverletzung. Wir sind das alles durchgegangen.“ Die Richterin fragte nach: „Haben Sie Probleme mit Alkohol oder Drogen?“ Der Angeklagte: „Ich war bei der Tat angetrunken, bin aber nicht alkohol- oder drogenabhängig.

Die Staatsanwältin wollte wissen, warum er die Straftaten begangen hatte. Da stammelte er nur herum. Ihr platzte der Kragen: „Sie sind Anfang dreißig, tun nichts, liegen in der sozialen Hängematte!“ Wieder sachlicher, fragte sie das Gericht nach den Zeugen K., dem Geschädigten der Körperverletzung. Die Richterin stellte fest, dass dieser Zeuge nicht geladen war. Die anderen Zeugen wurden nicht mehr benötigt und entlassen. Da der Angeklagte die Körperverletzung bestritt, war klar, dass es einen Fortsetzungstermin geben musste.

Da jedoch auch seine Bewährungshelferin geladen war, wollte man sie auf jeden Fall noch hören. Es handelte sich um die junge Frau, die vor Verhandlungsbeginn mit dem Angeklagten intensiv redete. Sie schilderte, dass der Angeklagte von Dezember 2018 bis November 2019 unter Bewährung stand, da er mit Urteil vom 11. Dezember 2018 wegen Diebstahls und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt war. Am 1. August wurde die Bewährung widerrufen. Sie hatte in der Bewährungszeit mit ihm zwei Gesprächskontakte. Von den 100 Arbeitsstunden, die er ableisten sollte, hat er vier (!) Stunden geleistet. Im November 2019 gab es den letzten Kontakt. Er hatte den Termin des Haftantritts bekommen. Er hat sich aber nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter gemeldet. Die Richterin verstand das überhaupt nicht und war damit nicht allein. Normalerweise ergeht bei Nichtantritt der Haft ein Haftbefehl, die Polizei fahndet nach ihm. Nun ja. Die Bewährungshelferin hatte darüber hinaus nicht Positives zu berichten. Die Verhandlung soll am 17. Januar 2020 fortgesetzt werden.

Seit einem Jahr berichte ich aus Thüringer Strafgerichten. Den Gerichtsalltag darzustellen, war mein selbst gestecktes Ziel. Die aktuell über 9.000 Besuchern auf meiner Website in dieser Zeit sind für mich Ansporn, dies auch im Jahr 2020 fortzusetzen.

(17.12.2019 – ab 9:00 Uhr, Amtsgericht Gotha, Saal 221)

A.S.