Vertrauen?

Ein Essay sollte ein Stück Literatur sein. Anregen, die eigene Meinung artikulierend, reflektierend, fokussierend.

Gemäß dem Eurobarometer der Europäischen Kommission hatten im Herbst 2024 rund 77 Prozent der Deutschen Vertrauen in die Institution Polizei, rund 21 Prozent vertrauten ihr hingegen nicht. Damit führt die Polizei bei Umfragen seit vielen Jahren im institutionellen Vertrauen in der Bevölkerung. Auf Platz zwei folgt die Justiz, am Ende der Skala stehen Arbeitgeberverbände, Kirchen und private Medien. Jedoch ist der letztes Jahr gemessene Wert der schlechteste seit Jahren, 84 Prozent der Befragten gaben noch im Sommer 2020 an, der Polizei in Deutschland zu vertrauen.

Dabei spielt es eine besondere Rolle, dass die Polizei stärker als andere Institutionen gemeinwesenorientiert ist. Seit vielen Jahren weiß man, wenn eine Gefahr droht, wenn Not an der Frau ist: 110 wählen, die Polizei hilft. Nicht mehr so schnell, wie vor Jahren. Nicht mehr überall und leider nicht mehr überall hin.

Jedoch: Das Vertrauen ist da, ein gewisses Grundvertrauen, fast schon wie Gottvertrauen. Und – historisch gesehen – auch überraschend. Die nicht gerade beliebte Deutsche Volkspolizei in der DDR, war, oh Wunder, 1989 plötzlich Garant einer friedlich verlaufenden Revolution. Obwohl in Leipzig und anderswo schwer bewaffnete Einheiten   der Bereitschaftspolizei um die Ecke einsatzbereit warteten, mancherorts, wie in Arnstadt, die Polizei mit Gewalt gegen Demonstranten vorging. Trotzdem: Gesten, Polizisten am Rand von friedlichen Demonstrationen rote Nelken zu überreichen, gehören zum kollektiven Gedächtnis der Wende, die Fotos sind ikonisch. Die mit der Stasi durchgeführte arbeitsteilige „Bearbeitung“ von tatsächlichen oder vermeintlichen Regimegegnern, die unsägliche Rolle der ABV bei der Bespitzelung der eigenen Bevölkerung, das geheimdienstliche Wirken der Arbeitsrichtung I der DDR-Kriminalpolizei: vergeben und vergessen.

Turbulente Zeiten sind auch in der alten Bundesrepublik, besonders in den 1960er und 1970er Jahren, überstanden.

Was bleibt: Eine kritische Öffentlichkeit und die Medien begleiten die nach dem Grundsatz der Offenheit staatlichen Handelns agierende Polizei.

Das ist aber nur eine Dimension von Vertrauen: Dass die Polizei bei der Bevölkerung Vertrauen genießt, ist gut, ist wichtig. Dafür kann man tagtäglich sorgen, im Dienst, bei Einsätzen, aber auch organisatorisch: Nahe an den Menschen sein, das System der Kontaktbereichsbeamten pflegen und ausbauen, erreichbar sein. Persönlich, aber auch digital. Sich Sorgen machen, über die Belange der Menschen, sich kümmern. Dort einen Unfallschwerpunkt entschärfen, hier ein klärendes Gespräch nach einem unerfreulichen Zusammenkommen führen. Da sein.

Dann gibt es noch das Vertrauen, welches die Polizei in der Politik, bei anderen Behörden, bei Institutionen hat. Hat der Innenminister Vertrauen in „seine“ Polizei? Wie ist das Verhältnis der Verwaltung zur Polizei, die oft in „Allzuständigkeit“ für sie agiert? Und wie sieht es mit der Justiz aus?

Das Verhältnis Justiz – Polizei ist nicht ganz einfach. In der doppelfunktionalen Aufgabenzuschreibung ist eher die Strafverfolgung etwas Besonderes, herausgehobenes, nicht die Gefahrenabwehr. Polizeibeamte, welche teilweise, überwiegend oder ausschließlich (wie die Kriminalbeamten) strafverfolgend tätig sind, haben den Status als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. In § 152 Gerichtsverfassungsgesetz ist geregelt, das diese in dieser Eigenschaft verpflichtet sind, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks Folge zu leisten. Es handelt sich um Amtsträger, welche bei Gefahr im Verzug besondere Maßnahmen zur Strafverfolgung anordnen und durchführen dürfen. Sie sind als Zuarbeiter der Staatsanwaltschaft zu verstehen, deren Weisungsbefugnis sie unterstehen. Bestimmte Beamte des Polizeidienstes, wie Dienststellenleiter, sind keine Ermittlungspersonen und stehen auch nicht in einer Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Somit bleibt die Dienst- und Fachaufsicht von polizeilichen Vorgesetzten gegenüber strafverfolgend tätigen Polizeibeamten bestehen.

Die gesetzlichen Vorgaben sagen allerdings wenig über deren praktische Handhabe – das faktische Verhältnis – aus.

Im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat die Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes bereits 2008 festgestellt: „In der Rechtswirklichkeit liegt unbestrittener Maßen seit langem und wohl – wenn auch empirisch nicht fassbar – in zunehmendem Umfang das Schwergewicht der Straftatenaufklärung mindestens in quantitativer Hinsicht schon aufgrund der unterschiedlichen personellen Ressourcen bei der Polizei.“

Im Gutachten heißt es zur Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft ist ein der Rechtspflege zugeordneter Teil der Exekutive, der auf die Rechtsprechung hinarbeitet.“

In der „Rechtswirklichkeit“ erhält die Staatsanwaltschaft die Information über einen Fall meist erst mit der Übergabe der Akten durch die Polizei am Ende des Ermittlungsverfahrens. Ausgenommen sind Todesermittlungsverfahren und schwere Straftaten. Das degradiert die personell, materiell, technisch und letztlich auch finanziell hoffnungslos unterlegene Staatsanwaltschaft zu Hilfsbeamten der polizeilichen Ermittlungen.

Da sieht es dunkel aus mit der Sachleitungsbefugnis.

Was hat das alles mit Vertrauen zu tun? Alles! Die Staatsanwaltschaft muss gezwungenermaßen der ermittelnden Polizei, „ihren Ermittlungspersonen“, vertrauen. Vertrauen, das sie das Richtige tun, vertrauen, dass sie sich strikt an Recht und Gesetz halten. Vertrauen, dass sie die Situation nicht missbrauchen.

Das Vertrauen geht weiter. Wenn ermittelnde Polizeibeamte strafprozessuale Maßnahmen mit Richtervorbehalt durchführen wollen, regen sie dies bei der Staatsanwaltschaft an, die es sodann beim Ermittlungsrichter beantragt und dieser die jeweiligen Maßnahmen erlässt. Dieses „Anregen“ ist nicht geregelt und formfrei, oft wird der Antrag für die Staatsanwaltschaft bereits fix und fertig formuliert. Diese liest sich selten den gesamten Akt durch, sondern vertraut auf die Zusammenfassung und die „Anregung“. Der Ermittlungsrichter wiederrum vertraut der Staatsanwaltschaft…

Der (fälschlicherweise) Lenin zugeschriebene Ausspruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, welcher auf ein russisches Sprichwort zurückgeht, wird bei der geschilderten Konstellation enorm wichtig. Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft, auch wenn nur durch Stichproben, Kontrolle durch die polizeilichen Vorgesetzten, und Vieles andere mehr.

Anfang Dezember 2025 war im mdr zu hören, dass die Durchsuchungen bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Erfurt, welche im Zusammenhang mit dem „Saalfeld-Komplex“ stehen (gerichtsalltag.de berichtete darüber), rechtswidrig waren. Auch die Telefonüberwachungen gegen die GdP waren, so der mdr-Bericht, rechtswidrig angeordnet worden. Es fehlte der hinreichende Tatverdacht. Die GdP begrüßte den Gerichtsbeschluss: Eine Gewerkschaftsgeschäftsstelle sei kein beliebiger Durchsuchungsort, sondern Teil einer besonders geschützten Organisation und ein zentraler Vertrauensraum für die Mitglieder.

Schon im Juni 2025 stellte das Landgericht Gera fest, dass die Telefonüberwachung gegen eine Polizeibeamtin rechtswidrig war, ebenso die Durchsuchung ihrer Wohnung.

Diese Ermittlungsverfahren wurden alle von der Staatsanwaltschaft Gera geführt. Oder, muss man besser schreiben: Sie wurden von der Arbeitsgruppe „Interne Ermittlungen“ der Thüringer Polizei geführt?

Erst kürzlich führten Ermittlungen dieser AG IE zu einem Freispruch gegen einen Personalratsvertreter der Saalfelder Polizei. Mehrere weitere Beschlüsse des Landgerichts Gera stellten fest: Durchsuchungen und Telefonüberwachungen gegen Polizeibeamte waren rechtswidrig. Es fehlte der Anfangsverdacht einer Straftat!

Damit nicht genug: Oberstaatsanwalt Riebel und/oder Oberstaatsanwalt Boße von der Staatsanwaltschaft Gera sollen eine sogenannte Vertrauensperson (VP) innerhalb der Saalfelder Polizei eingeschleust haben, ebenso sollen sie den Einsatz von technischen Mitteln, also das Abhören innerhalb der Polizeidienststelle in bestimmten Diensträumen, angeordnet haben. Als diese Vorwürfe im Mai 2025 erstmals laut wurden, reagierte das Thüringer Innenministerium: „Es gab und gibt keinen Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) in der KPI Saalfeld durch die Interne Ermittlung (IE) oder die Staatsanwaltschaft Gera“. Ob es der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE), oder eine VP war, eine Rechtsgrundlage dafür ist nur schwer vorstellbar. Jedoch soll es entsprechende Anordnungen geben.

Fest steht: Der Saalfeld-Komplex und das Agieren der AG Interne Ermittlungen hat seit mehreren Jahren tiefe Spuren in der Thüringer Polizei hinterlassen, hat Gräben gezogen, hat zu Verunsicherungen geführt, hat zu einem großen Vertrauensverlust geführt. In die Unabhängigkeit der Justiz, zur Polizeiführung, in den demokratischen Rechtsstaat.

Und wie bei anderen Strafverfahren auch, sind nicht nur die Beschuldigten betroffen, auch die Ehepartner, die Kinder, die gesamte Familie, der Freundeskreis. Und das nicht nur über Wochen und Monate, sondern über Jahre. In der Öffentlichkeit! Denn, manche Aktionen der Internen Ermittler ließen es an Spektakulären nicht missen! Und das als Polizeibeamtin, als Polizeibeamter, teils uniformiert, teils Kriminalbeamte. In der Öffentlichkeit stehend, in der Schule der Kinder, beim Grillen, im Sportverein, abends beim Bier.

Und die Kreise zogen sich immer weiter: Selbst der Leiter der Landespolizeiinspektion (LPI) Saalfeld, Leitender Polizeidirektor Lutz Schnelle, wurde von den Internen Ermittlern mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen. Dauer des Verfahrens: Fast ein Jahr! Der Tatvorwurf: Freiheitsberaubung! Tatzeitpunkt: Der „Beschuldigte“ befand sich außer Dienst im Urlaub! Abenteuerlich. Eine Freiheitsberaubung im Sinne der „Anordnung“ einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch ein Telefonat im Urlaub! Und zu welchem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Gera nach fast einem Jahr: „Es hat sich herausgestellt, dass sie unschuldig sind.“ Zwischenzeitlich gab es Druck: „Das gibt einen Strafbefehl.“ – „Du musst aus der Schusslinie.“ – „Warum gerade dieser Rechtsanwalt, der verteidigt nur schwere Straftäter?“

Und dann die Schlagzeile: „Saalfelder Polizeichef wird strafversetzt“. Einhergehend mit der Meldung, die Fachaufsicht über die Internen Ermittlungen verbleiben nicht mehr im Thüringer Innenministerium, der Leiter der AG Interne Ermittlungen wird abgelöst, die AG Interne Ermittlung wechselt in das Landeskriminalamt!  Zur Strafversetzung: Der Wechsel vom Leiter der eher beschaulichen Landespolizeiinspektion Saalfeld zum Leiter der LPI Jena! Das ist keine Strafversetzung (falls es so etwas überhaupt gibt). Aber ein Kommunikationsdesaster für das Innenministerium. Und für den Betroffenen.

Natürlich agierte die AG Interne Ermittlungen nicht im luftleeren Raum. So soll der Leiter der AG IE zum wöchentlichen Jour fixe bestellt worden sein. Zu wem? Warum? Was wurde besprochen? Was festgelegt?

Ob es sich beim Agieren der AG Interne Ermittlungen im „Saalfeld-Komplex“ nur um ein singuläres Versagen der Dienst- und Fachaufsicht handelt, die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft ad absurdum geführt wurde, oder es sich um ein strukturelles Versagen handelt, muss aufgearbeitet werden. Wurde die AG Interne Ermittlungen zum Werkzeug gemacht? Von wem? Gegen wen? Für was?

Das kann kein Revisor, wie es (un)sinnigerweise der Thüringer Innenminister versuchte, sondern eine von der Landesregierung eingesetzte unabhängige Persönlichkeit.

Und bis dahin? Wie weiter? Am besten mit Antworten. Ehrlichen Antworten. Um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Zumindest!

A.S.

9. März 2026