„Jetzt weiß ich nicht mehr, was Sie eigentlich fragen wollten.“

Justizzentrum Erfurt, Amtsgericht, Saal 19, 09:00 Uhr: Alle sind pünktlich. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz des 60jährigen Richters Thomas Hauzel, die Vertreterin des Erfurter Staatsanwaltschaft, eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, Frau Rechtsanwältin Kati Schreiter als Verteidigerin. Und der 19jährige Angeklagte John V.

Auszug aus der Veröffentlichung der Verhandlungstermine OLG Jena

Richter Hauzel eröffnet: „Es kommt die Sache John V. zum Aufruf.“ Mit kurzem Blick zum Angeklagten: „Wir kennen uns ja schon!“ Das schien interessant zu werden. Schließlich ging es um schwere Brandstiftung. Der Angeklagte saß mit eingegipstem Arm auf der Anklagebank, im Zuschauersaal mehrere Personen. An sie richtete sich der Richter zuerst: „Sie sind die Mutter?“ Die angesprochene Zuschauerin bejahte. „Dann müssen Sie draußen warten. Sie haben zwar Zeugnisverweigerungsrecht, ich möchte aber nachher mit Ihnen sprechen. Warten Sie bitte draußen.“ Und an zwei andere Zuschauer gerichtet: „Und wer sind Sie?“ Die jungen Leute antworteten: „Freunde, wir wollen ihn unterstützen!“ An mich gerichtet, fragte Richter Hauzel: „Und Sie?“ Auf entsprechende Antwort von mir sprach er die verbliebenen Zuschauer an: „Da eine Handlung begangen wurde, als er noch Jugendlicher war, ist die Verhandlung nicht öffentlich.“

Jede Woche eine Gerichtsreportage zu verfassen, heißt nicht nur, einmal pro Woche eine Gerichtsverhandlung zu besuchen. Um ausgewogen und interessant berichten zu können, um den Alltag in Thüringer Gerichten darzustellen, müssen geeignet erscheinende Verhandlungen ausgewählt werden. Da macht es die Thüringer Strafgerichtsbarkeit den Medien nicht leicht. Auf der Website des Thüringer Oberlandesgerichts sind die aktuellen  „Verhandlungstermine der Landgerichte und des Amtsgerichts Gera“ eingestellt. Die vier Landgerichte senden jeweils monatlich eine Liste zu. Schon die Überschriften weisen deutliche Unterschiede auf. Landgericht Erfurt: „Sitzungsliste der Strafkammern und der Schöffengerichte“. Landgericht Gera: „Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Mai 2019 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungs-termine“. Landgericht Mühlhausen: „Strafverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Mühlhausen“. Landgericht Meiningen: „Strafverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts“. Außer dem Landgericht Erfurt sind die Termine der öffentlichen Verhandlungen der Schöffengerichte und Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte nicht zugänglich. Entsprechende Bitten um Informationen blieben bisher erfolglos.

Auszug aus der Veröffentlichung der Verhandlungstermine OLG Jena

Der zweite Versuch

Das Amtsgericht Erfurt ist groß, montags und mittwochs verhandelt Richterin Martina Bucke im Saal 7. Dieser Saal liegt unmittelbar unter dem Saal 19. Zum Glück kam Staatsanwalt Thomas Müller-Gründel ein paar Minuten zu spät. Der zweite Versuch konnte beginnen. Untreue kann ja auch spannend sein. Wie auf der Website des OLG angekündigt, war Sacha S. angeklagt. Der 40jährige Erfurter wurde von Rechtsanwalt Juri Goldstein vertreten. Der Staatsanwalt verlas die Anklage: Zwölf tatmehrheitliche Fälle der Untreue mit einem Gesamtschaden von 48.447 Euro. Der Angeklagte war von 2016 bis 2018 für einen Getränkegroßhändler als Gebietsverkaufsleiter in Erfurt und Nordthüringen tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es unter anderem, von Gastronomen der verschiedenen Art das Bargeld zur Bezahlung von Getränkelieferungen entgegenzunehmen. Hauptsächlich im Jahr 2017 soll der Angeklagte Einzelbeträge zwischen 1.500 Euro und 9.642,22 Euro zwar bar entgegengenommen, aber nicht abgerechnet und eingezahlt haben.

Nach Verlesen der Anklage bat Rechtsanwalt Goldstein um ein Rechtsgespräch. Die Vorsitzende: „Sie wissen, ich bin kein Freund von solchen Rechtsgesprächen.“ Darauf Goldstein: „Es wäre gut, wenn die Juristen unter sich ein paar Sachen besprechen.“ Es entwickelte sich ein Disput, die Richterin: „Das geht gar nicht, wir sind hier ein Schöffengericht, wir können die Schöffen nicht ausschließen!“ Zum einzigen Zuschauer gewandt: „Und Sie sind die Öffentlichkeit?“ Der Verteidiger ergänzte süffisant: „Die Öffentlichkeit mit Schreibblock!“ Jetzt fing es an, interessanter zu werden. Zum zweiten Mal war ich an diesem Tag gezwungen, mich zu erklären.

Dem Verteidiger schien etwas wichtig zu sein, was der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte: „Ich möchte trotzdem darum bitten, besonders da die Presse da ist.“ Frau Richterin Bucke: „Die Öffentlichkeit ist ja nicht so groß, es kann ja eh nur behandelt werden, was öffentlich besprochen wird.“ Rechtsanwalt Goldstein war immer noch nicht zufrieden: „Es spielen da eine Reihe von Dingen eine Rolle, Firmengeflechte und so weiter, die ich vorher ansprechen wollte.“ Er sprach leise, es war auf der Zuschauerbank nicht alles zu verstehen, sollte es wohl auch nicht.

Der Angeklagte wollte etwas zur Richterin sagen, sein Verteidiger legte eine Hand auf seinem Arm. Das veranlasste die Richterin, an den Angeklagten gewandt, zu einem lockeren Spruch: „Er hat Ihnen wohl das Wort verboten?“ Rechtsanwalt Goldstein erwiderte: „Ich habe ihn gebeten, später etwas zu sagen.“ Der Angeklagte, im schwarzen Jackett, weißes Hemd, blaue Jeans, lies sich nicht halten, zum Gericht: „Ich muss jetzt was sagen. Die letzten zwei Jahre waren für mich ganz schön hart, bitte nehmen Sie das Rechtsgespräch an!“ Da der Staatsanwalt nichts dagegen hatte, zog sich das Schöffengericht mit dem Anklagevertreter und dem Verteidiger in den Beratungsraum zurück. Im Rausgehen wandte sich Rechtsanwalt Juri Goldstein etwas spöttisch, aber hintergründig, an mich: „Es gibt bestimmt interessantere Verhandlungen in diesem Hause!“ Die Vorsitzende hatte dies mitbekommen, ihre Reaktion fand ich bemerkenswert: „Finden Sie?“ Dem Verteidiger war die mediale Öffentlichkeit nicht geheuer.

Nach über einer halben Stunde verkündete das Gericht: „Es wurden die Möglichkeiten einer Verständigung besprochen. Es kam keine Verständigung zu Stande.“ Das war sehr knapp und bestimmt nicht alles, was besprochen wurde. Dazu verhielt sich der Verteidiger zu sybillinisch. Dann meldete sich der Angeklagte zu Wort, es sprudelte nur so aus ihm heraus, als er begann: „Ich habe seit 2013 beim Getränkegroßhändler W. gearbeitet, kannte den Chef von klein auf, er hat mich in der Branche angelernt, ist dann leider zu früh in Mallorca verstorben. Dann wurden zwei neue Geschäftsführer eingesetzt.“ Zum besseren Verständnis: Er sprach sehr schnell, quasi ohne Punkt und Komma. Mit dem eigentlichen Thema, seinen Straftaten, hatte diese fast fünfminütige Rede nichts zu tun. Um es zusammenzufassen: Er war als Angestellter bei diesem Getränkegroßhandel beschäftigt. Sein Bruder war in Erfurt als selbstständiger Getränkehändler tätig. Die neuen Geschäftsführer wollten (angeblich), dass sein Bruder ein Unternehmen aufbaut, welches mit den Großhändler nichts zu tun hat, aber Aufträge kleiner Art ausführt und Kunden betreut, die nicht mehr mit den Großen zusammenarbeiten wollten. Und er war immer mitten drin, bei Allem dabei, Ansprechpartner für Jeden. Sein Redeschwall war enorm, immer wieder sagte er, dass er sehr wohl wisse, Straftaten begangen zu haben, im nächsten Satz relativierte er aber seine Eingeständnisse, rechtfertigte sich, um dann wieder die Taten einzugestehen.

Die Firma seines Bruders war schnell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, er bürgte für ihn, weit über seinen eigenen Möglichkeiten. Die Schwierigkeiten wurden immer größer, er haftete privat, nahm ein Mitarbeiterdarlehen auf, die Schulden wurden immer größer. Er jonglierte mit den beruflichen und privaten Finanzen. Dann soll einer der ehemaligen Betriebsleiter des Getränkegroßhändlers, der seine Nöte und Sorgen kannte, ihn in Erfurt schnell und unkompliziert zu einem „Privatdarlehen“ verholfen haben. Der Angeklagte: „Er ist dann mit mir zu Einem hin gefahren, da lag das Geld schon auf den Tisch, ging alles schnell und unkompliziert.“ Dahinter stand wohl die Geschichte eines Kredithaies, diesbezüglich wurde der redselige Angeklagte wortkarg und einsilbig. Auch der Verteidiger machte auf geheimnisvoll. Der Angeklagte nannte auf Nachfrage der Richterin weder den Namen des Kreditgebers, noch des „Vermittlers“.

Nach Meinung des Angeklagten war sein ehemaliger Arbeitgeber an Allem schuld, nur durch ihn habe er sich verschuldet, er wurde benutzt und ausgenutzt. Er sprach die Richterin immer recht theatralisch mit „Frau Vorsitzende“ an, fast unterwürfig erklärte er seine Schuld, aber auch: „Ich will das es schnell zu Ende geht, dass nicht noch viele Zeugen gehört werden müssen. Ich gebe alles zu.“ Das war mehrere Male zu hören, gleich darauf relativierte er das Gesagte und verschob die eigene Schuld, um gleich darauf wieder zu sagen „Ich gebe hier Alles zu!“

Der Richterin reichte es, bis dahin war sie sehr geduldig, fast nachsichtig: „Darauf kann ich kein Urteil begründen. Das kann ich nicht als Geständnis werten.“ Zum Angeklagten gewandt: „Ich habe hier schon zu oft gehört: ‚Das hat mir mein Anwalt geraten‘; ‚Ich habe es nur zugegeben, weil ich meine Ruhe haben wollte.‘ Das lasse ich nicht zu.“ Und nochmals an den Angeklagten direkt gerichtet: „Zu den eigentlichen Anklagepunkten haben Sie noch nicht Stellung bezogen!“ Der Angeklagte: „Ja, das ist geschehen. Das gebe ich zu. Nach meinen Unterlagen komme ich aber nur auf 25.000 bis 27.000 Euro, nicht auf 47.000!“

Ablenkende Redseligkeit

Der Verteidiger schwieg zu all dem, überließ das Gespräch seinem Mandanten, befasste sich mit seinem Handy. Die Vorsitzende mit einem neuen Anlauf: „Lassen Sie uns versuchen, die einzelnen Fälle durchzugehen! Fall eins und zwei zusammen. Wir haben ja hier die Besonderheit, dass wir keinen genauen Tatzeitpunkt haben.“ Die Rede war vom „Abkassieren“ bei einem bekannten Erfurter Innenstadt-Gastronom. Der Angeklagte: „Ich war drei bis vier Mal pro Woche bei ihm. Da habe ich ein oder zwei Mal Geld nicht eingezahlt, das waren 16.000 bis 17.000 Euro.“ Dann sprudelte es wieder aus ihm heraus: „Bei der Hausdurchsuchung ging es dem LKA nur zwei Minuten um mich, den Rest fragten sie mich nach dem G. aus (gemeint war der Erfurter Gastronom), wie viel Bier er gekauft hat, wie viel Geld bezahlt wurde.“ Staatsanwalt Müller-Gründel und die Richterin versuchten, jeden der zehn weiteren Fälle durchzugehen. Der Angeklagte sprach immer wieder dazwischen, schilderte wortreich seine Geschäftsaktivitäten, versuchte, sein Handeln zu erklären: „Das kann man nicht so einfach sagen, einmal habe ich bar kassiert, dann wieder bar etwas ausgezahlt. Der eine bekam einen Werbekostenzuschuss, bei einem Anderen musste ich die Bezahlung von ausgeliehener Bestuhlung in bar zurückerstatten.“

Der Staatsanwalt versuchte, in seiner ruhigen und sachlichen Art immer wieder, auf die angeklagten Fälle zurückzukommen, fragte konkret nach. Der Angeklagte erschien auf der einen Seite sehr beflissen, schien zur Aufklärung beitragen zu wollen. Auf der anderen Seite stiftete er Verwirrung, indem er Fakten in Frage stellte, ehemalige Kunden diskreditierte, sie wären „Trittbrettfahrer“, hätten nach dem Bekanntwerden seiner Straftaten ihm etwas untergeschoben. Er unterstellte, dass die Auflistung über den Gesamtschaden unkorrekt sei, eine Mitarbeiterin, die ihm nicht wohlgesonnen war, daran mitwirkte. Außer dem Verteidiger waren die Anderen von dieser Art sichtlich genervt. Bei all diesem Kuddelmuddel sprach er mehrfach dazwischen, wollte etwas richtig stellen, stiftete aber mehrfach noch mehr Durcheinander. Die Richterin unterbrach wiederholt, rief sowohl den Angeklagten, aber auch seinen Rechtsbeistand zur Ordnung.

Das Klima lässt sich durch eine Szene besonders gut wiedergeben, als sich die Richterin an den Staatsanwalt wandte: „Jetzt weiß ich nicht mehr, was Sie eigentlich fragen wollten!“ Natürlich richtete sich der Vorwurf gegen den Angeklagten, aber auch an Rechtsanwalt Goldstein, beide blieben jedoch unbeeindruckt. Der Anklagevertreter versuchte es erneut: „Ich habe jetzt als Zwischenstand sechs Fälle mit einem Schaden von circa 25.000 Euro, können wir uns darauf einigen?“ Damit waren erst mal alle einverstanden.

Rückkehr zur Sachlichkeit

Als Nächstes wurde der einzig geladene Zeuge gehört. Es handelte sich um den 47jährigen Achim B., Betriebsleiter des Getränkegroßhändlers. Gegenüber der Art und Weise der Kommunikation des Angeklagten war der Zeuge eine wahre Wohltat: Klare Aussagesätze. Er begann seine Schilderungen mit einem Ereignis im August 2017. Der Angeklagte sei zu ihm gekommen und habe von sich angegeben, bei vier Kunden Gelder in Höhe von 13.500 Euro zu privaten Zwecken veruntreut zu haben, er in finanziellen Schwierigkeiten stecke und das Geld nicht zurückzahlen könne. Dazu habe er ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, da er ein erfolgreicher Verkäufer war, hat man ihn weiterbeschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt wusste sein Arbeitgeber nicht, dass er vorbestraft war, sonst hätte man ihn entlassen. Am 8. Januar 2018 kam der Herr S. erneut zu ihm und gestand, bei sechs Kunden Geld veruntreut zu haben. Diesmal wurde er fristlos gekündigt, er hat sofort seinen Dienstwagen und das Handy abgegeben. Der ganze Vorfall wurde nun von der Zentrale und der Erfurter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fertig (genauer „Spilker und Collegen“) akribisch untersucht.

Der Zeuge weiter: „Ich hatte den Eindruck, dass Herr S. den Überblick verloren hatte. Er befand sich in einer prekären Lage. Am Tag, als er sich mir offenbarte, machte er einen sehr verwirrten Eindruck.“ Die Richterin fragte nach seinen Kompetenzen bezüglich der Barein- und Auszahlungen, nach den Werbekostenzuschüssen, nach den diversen Verrechnungen. Zeuge B.: „Der einzige Mensch, der im Unternehmen so etwas darf, bin ich. Und ich habe es nicht getan.“ Vom Staatsanwalt zu möglichen Motiven des Herrn S. gefragt, sagte der Zeuge: „Ich glaube, dass zwei Brüder versucht haben, eine Firma mit wenig Eigenkapital aufzubauen und gescheitert sind. Was schlimm daran ist, dass dann Anderen die Schuld zugeschoben wird.“

Nachdem der Zeuge entlassen wurde, bemerkte Staatsanwalt Müller-Gründel: „Nach dem bis jetzt gehörten gehe ich nicht mehr von Untreue, sondern von veruntreuter Unterschlagung aus.“  Dem stimmte die Richterin zu.

Nun begann ein längerer Disput zwischen Gericht und Staatsanwalt zu der Frage, wie weiter. Auf der einen Seite stand die Möglichkeit, die Verhandlung zu unterbrechen und an einem anderen Tag fortzusetzen, da der Sachverhalt noch nicht vollständig aufgeklärt war. Weil der Zeuge B. glaubhaft versicherte, die Angaben der Schadensliste seien korrekt, müssen noch weitere Zeugen gehört werden. Auf der anderen Seite wurde diskutiert, die sechs vom Angeklagten zugegebenen Fälle als Grundlage zu nehmen und die anderen Fälle „weg zu beschränken“. Das hätte dann aber ein Problem mit der Einziehung zum Wertersatz bedeutet.

Langer Weg zum kurzen Ende

Rechtsanwalt Goldstein bot an, dieses Problem in einer Pause zu besprechen. Diese nutzte er, um mich anzusprechen, wo denn über die Verhandlung zu berichten sei und dass ich weder den Angeklagten beim Namen nennen solle, noch den Erfurter Gastronomen.

Nach kurzer Pause gab die Richterin den rechtlichen Hinweis, dass vier der angeklagten Fälle gemäß Paragraf 154 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Anschließend verlas sie den aktuellen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der enthielt insgesamt elf Eintragungen. Der Angeklagte war von 2001 bis 2009 mehrfach wegen Vermögensdelikten vorbestraft, insbesondere Betrug. 2009 wurde er letztmalig wegen 43fachen Betruges zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde vorzeitig aus der Haft entlassen.

Das Plädoyer des Staatsanwalts war kurz: Er forderte für sechs tatmehrheitliche Fälle der veruntreuten Unterschlagung mit einem Gesamtschaden von 25.511,97 Euro eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Er sah die besonderen Umstände für eine Aussetzung zur Bewährung als gegeben an und beantragte eine dreijährige Bewährungszeit. Zudem forderte er die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 25.511,97 Euro.

Rechtsanwalt Juri Goldstein plädierte weitaus länger, es war aber eher ein Polemisieren. Juristisch hatte der talentierte Herr Goldstein an diesem Tag wenig zu bieten. Er beantragte neun Monate Freiheitsstrafe, welche zu einer 2jährigen Bewährungszeit auszusetzen sei. 

Nach halbstündiger Beratung verkündete die Vorsitzende des Schöffengerichts das Urteil: Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe, welche zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wird. Darüber hinaus werden 25.511,97 Euro als Wertersatz für den Getränkegroßhändler eingezogen.

Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

(14.05.2019 – 09:00 Uhr, Schöffengericht am Amtsgericht Erfurt, Saal 7)

A.S.