„…hab eins in die Fresse bekommen.“

Bronzeskluptur Johann August Röblings (Bildrechte bei www.gerichtsalltag.de)

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mühlhausen tagte am 23. März 2021 ab 09:00 Uhr unter der Vorsitzenden Sieglinde Fischer-Krieg. Zumindest war es so geplant. Die beiden Angeklagten saßen brav auf ihren Plätzen, einer war gerade aus einer Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Neben ihnen saßen jeweils die Verteidiger.

Gegenüber hatte seitens der Staatsanwaltschaft Mühlhausen Staatsanwalt Dirk Dannemann als Anklagevertreter seinen Platz eingenommen. Neben ihm saßen ein Vertreter der Sozialen Dienste der Justiz sowie eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Aber es ging noch nicht los. Eine Schöffin fehlte unentschuldigt. Ärgerlich. Nach einigen hin und her gab die Vorsitzende bekannt: „Die Schöffin ist jetzt in Heiligenstadt losgefahren. Wir verschieben auf 10:30 Uhr!

Der vorgeführte Angeklagte wurde von den beiden Justizwachtmeistern in die Verwahrzelle verbracht.

Der zweite Angeklagte saß die Wartezeit zusammen mit seiner Mutter in deren PKW. Wie die anderen Beteiligten die Zeit verbrachten, ist unklar. Für einen kleinen Stadtbummel hatten wohl die Wenigsten Zeit.  Dabei lohnt es sich. Schon der freie Platz vor dem Amtsgericht – der Untermarkt – hat Interessantes zu bieten. Am auffälligsten ist die Bronzeskulptur Johann August Röblings,  2007 von Werner Löwe geschaffen. Der 1806 in Mühlhausen geborene spätere Ingenieur Röbling wanderte 1831 in die Vereinigten Staaten aus und erlangte als Erbauer und Konstrukteur von Stahlhängebrücken Berühmtheit. So entwarf er die New Yorker Brooklyn Bridge über den East River.

Aber zurück in den Verhandlungssaal 1 im zweiten Oberschoß des Mühlhäuser Amtsgerichts. Um 10:30 Uhr wurde die Hauptverhandlung gegen den 27jährigen Patrick Sch. und den 22jährigen Leon V. fortgesetzt. Beiden wurde in der Anklage vorgeworfen, am 23. Januar 2019, als vor über zwei Jahren, gemeinschaftlich gewaltsam in die Wohnung des Sebastian D. eingedrungen zu sein. Da Leon V. zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, war das Jugendschöffengericht zuständig. Patrick Sch. soll, so Staatsanwalt Dannemann weiter, den Wohnungseigentümer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, der Leon soll dann ein Handy sowie eine SIM-Karte entwendet haben. Der Gesamtschaden betrug 223,30 Euro.

Die Vorsitzende fragte bei den Angeklagten nach, ob sie sich zur Sache äußern wollten. Für Patrick Sch. sagte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Eckhardt Karstädt, das sein Mandant aussagen wolle. Leon V., so sein Rechtsanwalt Mario Keyser, wolle nicht aussagen. Und Patrick Sch. sagte sofort aus: „Ich war das nicht, da war ich gar nicht in Thüringen, da hab ich bei meiner Freundin in Chemnitz gewohnt.“ Die Richterin fragte mehrfach nach: „Wie lange waren Sie in Chemnitz?

Patrick Sch.: „Ein halbes Jahr.

Richterin: „Waren Sie zwischendurch in Bad Langensalza?

Patrick Sch.: „Ja, wegen Bewährungshelfer und Jobcenter und so.

Richterin: „Wie heißt Ihre Freundin?

Patrick Sch. nannte ihren Namen.

Richterin: „Wo wohnt sie in Chemnitz?

Patrick Sch.: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, die Adresse kenne ich nicht, wir sind immer hin gelaufen oder mit der Straßenbahn gefahren.

Sein Verteidiger schaute in verzweifelt an.

Richterin: „Was für Gründe soll der Anzeigeerstatter gehabt haben, Sie falsch zu beschuldigen?“

Patrick Sch.: „Der will mich einfach im Knast sehen.

Richterin: „Sie waren doch Kumpels, 2018?

Patrick Sch.: „Ja, aber wo ich aus der Haft gekommen bin, hat er mir das Fahrrad geklaut. Da habe ich mich gerächt und ihn eins aufs Maul gehauen.

Alsdann wurde der 31jährige Zeuge Sebastian D., der Geschädigte in dieser Sache, vernommen. Richterin Fischer-Krieg fragt nach, was vor zwei Jahren passiert war. Der Zeuge: „Bei mir wurde öfters eingebrochen und beklaut.

Oh, schwierig. Der Zeuge machte schon beim Eintreten und Platznehmen einen etwas merkwürdigen Eindruck. Er schien Schwierigkeiten zu haben, sich richtig zu orientieren. Die nächsten Antworten verstärkten das, sodass hier auf eine genauere Widergabe verzichtet wird. Während der Vernehmung durch die Richterin wurde deutlich, dass er Probleme hatte, die gestellten konkreten Fragen in seinen zeitlichen Rahmen zu verstehen. Im Zuschauerraum saß seine rechtliche Betreuerin, aber auch sie konnte nicht helfen.

Mehrfach sagte er: „Die haben die Tür aufgehebelt, haben mich beklaut, hab eins in die Fresse bekommen.“ Sowohl die Richterin, als dann auch Rechtsanwalt Keyser versuchte, durch gezieltere Fragen etwas Konkreteres aus dem Zeugen herauszubekommen. Das gelang nicht. Wohl aber, dass sich zuerst der Rechtsanwalt mehrfach beschwerte, dass die Vorsitzende den Zeugen mit Suggestivfragen beeinflusste, dann die Richterin Gleiches beim Rechtsanwalt beanstandete. Beides zu recht. Beides verständlich, denn die Persönlichkeit des Zeugen machte es schwer, ihn unvoreingenommene Fragen zu stellen.

Die Richterin ließ nichts unversucht. Sie hielt dem Zeugen Teile seiner Aussagen vor, welche er bei der Polizei gemacht hatte, verbunden mit der Frage: „Sind Sie an diesem Abend von den Patrick geschlagen worden?“ Seine Antwort: „Ja, öfters schon.

Auch Rechtsanwalt Keyser versuchte es unverdrossen weiter. Nebenbei sagte der Zeuge, dass er zurzeit im Krankenhaus in Pafferode sei. Seine Betreuerin bestätigte dies.

Anschließend wurde der 60jährige Kriminalbeamte Ralf S. von der Kriminalpolizeistation Mühlhausen gehört. Er hat mehrere Verfahren in Bearbeitung, bei denen Sebastian D. Geschädigter war, wo in seine Wohnung eingedrungen und etwas entwendet wurde. Er wusste auch von einem Verfahren gegen Herr D. wegen falscher Verdächtigung. Im August 2019 hatte er den Zeugen vernommen. Das waren auch schon sieben Monate nach der Tat…

Letztlich wollte die Richterin von ihm wissen, wie die Vernehmung zustande gekommen war, denn das Protokoll liest sich „flüssig“. Der Beamte schilderte die Situation, indem er aussagte, immer wieder nachgefragt zu haben, denn mehr als einen zusammenhängenden Satz hatte er nicht gesagt. Im Vernehmungsprotokoll habe er es mit seinen Worten zusammengefasst. Das ist leider nicht unüblich, aber dennoch richtig falsch! Die Richterin fragte nach, wie der Kriminalbeamte aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen den Zustand des Zeugen einschätze. Der Zeuge S.: „Im Abschlussbericht habe ich versucht reinzuschreiben, dass der Zeuge eine schwierige Persönlichkeit ist.

Staatsanwalt Dannemann: „Kann man sagen, dass Herr D. öfter Opfer geworden war?

Der Kriminalbeamte: „Ja, aufgrund seines geistigen Zustands wurde er von den beiden Beschuldigten und Anderen ausgenutzt.

Nachdem der Zeuge noch einige Fragen beantwortete, welche aber nicht weiter ins Gewicht fielen, schaute die Vorsitzende den Staatsanwalt fragend an. Er reagierte: „Ich denke über die Einstellung des Verfahrens nach.“ Das hatte sie wohl auch erwartet.

Dann sprach sie den Bewährungshelfer an: „Wie sieht das mit Herrn Sch.‘s Arbeitsstunden aus?“ Warum der Bewährungshelfer neben dem Staatsanwalt saß, ist völlig unklar. Dies betraf auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die auch auf dieser Seite Platz genommen hatte. Beide Tätigkeiten haben schon im Namen des Berufes mit „Helfer“ und „Hilfe“ eine auf die Ausrichtung hindeutende Bezeichnung. Ist da nicht die frontale Position neben den Staatsanwalt fehl? Eine neutrale Position könnte man gut im Zuhörerraum einnehmen, wie das einige Bewährungshelfer in Erfurt praktizieren.

Zurück zu den Arbeitsstunden: Ja, die waren abgeleistete, wenn auch zögernd und verspätet.

Richterin Fischer-Krieg fragte nun den Angeklagten Leon V., was er nach der Schule gemacht habe. Seine kurze Antwort: „Nichts.“ – „Keine Lehre?“ – „Nein.“ – „Von was leben Sie?“ – „Ich wohne bei meiner Mutter.“ – „Woher bekommen Sie Geld?“ – „Von meiner Mutter, so zehn Euro.“ – „Täglich?“ – „Ja.

Das verleitete die Richterin zur wohl nicht ernst gemeinten Frage an die Mutter im Zuhörerraum: „Adoptieren Sie noch jemand?“

Dann zog sich das Gericht zurück, und nach kurzer Pause verkündete die Vorsitzende: „Nach Beratung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Verurteilung aufgrund von prozessualen Schwierigkeiten wenig wahrscheinlich ist. Deswegen werden die Verfahren gemäß Paragraph 154 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt.“ Die Vorsitzende wandte sich direkt an die beiden Angeklagten: „Die Anklage ist sowas von richtig! Ich finde es aus meiner persönlichen Überzeugung sehr schlecht, dass Sie den Zustand des Herr D. ausnutzen und ihn regelmäßig abziehen!

Der Staatsanwalt forderte für einen unentschuldigt ferngeblieben Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 €, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Dem entsprach das Gericht.

Sanktionen wegen des unentschuldigten Fernbleibens einer Schöffin sieht das Gesetz wohl nicht vor…

A.S.

23.03.2021, 10:30 Uhr, Amtsgericht Mühlhausen, Jugendschöffengericht, Saal 1