„…begangen aus groben Unverstand.“

Amtsgericht Weimar Bildrechte bei www.gerichtsalltag.de

Am 20. März 2019 verhandelte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Weimar unter Vorsitz von Richter Matthias Näser gegen den 23jährigen Steve B. und den 19jährigen Kevin S., beide aus Apolda, wegen Computerbetrug und Diebstahl. Der Paragraf 263a – Computerbetrug – kam 1986 als Ergänzung ins Strafgesetzbuch. Damit trug der Gesetzgeber dem zunehmenden Einzug der elektronischen Datenverarbeitung in vielen Geschäftsbereichen Rechnung. Häufig wurden (und werden) technische und andere Innovationen von Kriminellen missbraucht.

Was schnell klar wurde: Beide Angeklagte verfügen über ein geringes Innovationspotential. Die Begehungsweise der Zwei erinnerte schon an die Olsenbande: Sie hatten einen Plan. Im Mittelpunkt stand der ungeliebte „Untermieter“. Steve B. hat den gleichaltrigen Justin B. gestattet, in seiner Wohnung zu wohnen, damit der nicht weiter „auf der Straße lebt“. Erwartet hatte er als Gegenleistung einen kleinen Beitrag zur Miete. Dieser blieb aus. Dafür kam für ihn ein Brief von der Sparkasse. Steve B. und Kevin S. öffneten den Brief, es war die Übersendung der PIN nach einer Kontoeröffnung. Sie rubbelten die PIN frei und Steve B. schrieb sie auf einen Zettel. Nach einer Woche kam mit der Post die EC-Karte. Beide marschierten damit zur Sparkasse, entschlossen, 100 Euro abheben. Leider hatte Steve B. den Zettel mit der PIN zwischenzeitlich verbummelt. Kevin S. sagte aber, sie sollten es trotzdem versuchen, die PIN fällt ihnen schon wieder ein. Dies war nicht der Fall. Nach dem zweiten erfolglosen Versuchen brachen sie ab. Steve B. ist dabei der „Haupttäter“, Kevin S. sagte dazu: „Ich habe die Scheiße mitgemacht.

Das nennt sich tatsächlich Computerbetrug. Rein juristisch und tatbestandsmäßig gibt es da keinen Zweifel, sie haben durch unbefugte Verwendung fremder Zugangsdaten versucht, sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Im realen Leben klingt dies eher wie ein untauglicher Versuch. Oder wie bei der Olsenbande. Jedoch, beide junge Männer wirkten äußerlich weder wie Benny noch wie Kjeld. Beide sind auch nicht komisch, noch nicht mal tragisch-komisch. Eher tragisch – es sind unreife Jungs, die ihr Leben nicht in den Griff kriegen und vermutlich ohne energische Hilfe von außen nur schwer bewältigen werden, leider.

Der zweite Fall ist dafür symptomatisch: Kevin S. lernte über Facebook eine junge Frau kennen, sie kamen sich aus der Ferne näher, sie verabredeten einen Besuch. Die 26jährige Jennifer R. wohnt in Braunschweig, das ist der Nachteil des Internets. Er fuhr mit Steve B. trotzdem hin, mit dem Zug, einen Führerschein haben beide nicht, warum, erahnen wir langsam. Sie waren zwei oder drei Tage bei ihr in Braunschweig, Kevin S. hatte auch ein kurzzeitiges Verhältnis mit ihr.

Jennifer R. hat die beiden dann allein gelassen, sie besuchte ihr Kind. Zuvor hatte sie aber unmissverständlich gesagt, dass sie wieder fahren müssen. Das haben beide auch getan. Mitgenommen haben sie den Fernseher, eine Playstation und eine Box. Mit dem Zug. Muss ziemlich mühselig gewesen sein. Der verursachte Schaden: Rund 1.000 Euro.

Den Fernseher haben sie verkauft, der Apoldaer Gastronom Z. – im Geiste nahe an seinen beiden Gästen – wurde als Zeuge gehört. Er hatte das Gerät für 20 Euro gekauft, der tatsächliche Wert betrug 700 Euro. Er wurde belehrt, nicht aussagen zu müssen, wenn er sich damit selbst belastet. Er hatte das wohl nicht wirklich verstanden, er sagte aus. Der Staatsanwalt darauf: „Sie müssen sich nicht wundern, wenn sie in nächster Zeit einen Strafbefehl wegen Hehlerei kriegen.

Beide Angeklagten sind vorbestraft. Kevin S. hat keinen Schulabschluss, wohnte bei der Lebenshilfe e.V. und hatte mehrfach gegen Strafgesetze verstoßen: Einmal zeigte er den sogenannten Hitlergruß, dann stahl er 300 Euro Bargeld, ein anderes Mal beleidigte er eine Lehrerin. Er fiel auf durch das Sprühen von Graffiti (Hakenkreuz). Auch eine Körperverletzung stand auf „seinem Konto“, er hatte Jemand an den Hals gepackt. Letztendlich hatte er in seiner Wohngruppe mehrfach sexuellen Kontakt mit einer 12jährigen.

Steve B. ist wegen des Diebstahls in Braunschweig vorbestraft, das dortige Amtsgericht erlies gegen ihn einen Geldstrafen-Strafbefehl. Das Amtsgericht Apolda hatte ihn bereits wegen Leistungserschleichung zu einer auf Bewährung ausgesetzten zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er war mehrfach mit dem ICE schwarz gefahren, so auch von Braunschweig nach Hause.

Da nicht alle Akten vorlagen und auch noch eine Bewährungshelferin gehört werden sollte, wurde die Sitzung vertagt. Die Fortsetzung am 27. März 2019 dauerte nur knapp eine Stunde. Eine Mitarbeiterin der Bewährungshilfe, im Fachbegriff „Soziale Dienste in der Justiz“, gab Auskunft über die Erfüllung der Bewährungsauflagen zu Steve B. Von den 250 Stunden gemeinnützige Arbeit hatte er immerhin schon 156 abgeleistet, davon 120 Stunden „an einem Stück“. Ansonsten kam er unregelmäßig zu den Terminen, in letzter Zeit gar nicht mehr.

Gegen beide Beschuldigten laufen noch andere Ermittlungsverfahren. Vom Richter Näser dazu befragt, antwortet Steve B.: „Wir sind bei Kanaken eingebrochen!“ Es ist nicht anzunehmen, dass er damit die Ureinwohner Polynesiens meinte. In seiner Welt war dies ein Schimpfwort für Angehörige einer anderen Ethnie, wohlwissend, dass er mit dieser Umschreibung wenig anzufangen weiß. Die Reaktionen des Gerichts waren entsprechend. Der Vorsitzende fragte scharf nach: „Wie bitte?“ Steve B. dachte aber, nicht richtig verstanden worden zu sein, und wiederholte seine Worte. Erst dann kam ihm der Gedanke, etwas Dummes gesagt zu haben und verbesserte sich: „Äh, bei Ausländern“.

Richter Näser fand dann in einer Akte einen Vermerk des Amtsgerichtsdirektors von Apolda, Herrn Behlau. Dort hatte Steve B. vorgesprochen, „ihm sei die Arbeit zu schwer, er müsse den ganzen Tag stehen“. Herr Behlau hatte ihm dann gesagt, dass er dann wohl sitzen müsse, der Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe drohe. Diesen Wortwitz hat er damals nicht verstanden, auch beim Zitieren durch den Vorsitzenden Richter wurde sein Komikzentrum, falls vorhanden, nicht getroffen: „Für diese Art Humor war er nicht empfänglich.

Der Vorsitzende Richter war an beiden Verhandlungstagen entspannt, obwohl man ihm eine zeitliche Belastung anmerkte, denn er jonglierte mit den verschiedenen anderen Verhandlungsterminen und sprach am Rande auch über andere Sachen, so mit Rechtsanwalt Dr. Herwig. Seine etwas lässige Art kaschierte nur oberflächlich seine vom Zeitmanagement geprägte, leicht dominante, aber immer souveräne Verhandlungsführung.

Das Plädoyer der Staatsanwältin fiel, da beide Angeklagten voll umfänglich geständig waren, kurz und knapp aus. Sie forderte gegen Steve B. wegen zweifacher gemeinschaftlicher Verletzung des Briefgeheimnisses nach Paragraf 202 Strafgesetzbuch und gemeinschaftlich begangenen versuchten Computerbetrug unter Auflösung einer früheren Strafe und der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Gegen Kevin S. forderte sie ebenfalls wegen zweifacher gemeinschaftlicher Verletzung des Briefgeheimnisses, der Beihilfe zum versuchten Computerbetrug sowie wegen Diebstahls eine Einheitsjugendstrafe (Paragraf 31 Jugendgerichtsgesetz) von 12 Monaten, beides jeweils ohne Bewährung.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Herwig vertrat Kevin S., er plädierte wie die Staatsanwältin, war aber der Meinung, dass die Strafe zu Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Rechtsanwältin Theresa Matzke versuchte, auch für ihren Mandanten eine Bewährungsstrafe zu erreichen, wusste aber um ihre Chancenlosigkeit.

Nach Beratung verkündete das Jugendschöffengericht das erwartete Urteil: Bei Steve B. entsprach es dem von der Staatsanwaltschaft Geforderten: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei Kevin S. wurden es statt zwölf nur elf Monate Einheitsjugendstrafe. Der Vorsitzende begründet kurz das Urteil und stellt klar, „das der versuchte Computerbetrug eine Straftat war, begangen aus groben Unverstand.“

Da den Angeklagten das letzte Wort zusteht, fragte Richter Näser bei Steve B. nach. Er antwortete: „Ich möchte mich entschuldigen.“ – „Bei wem?“ fragte der Vorsitzende nach. „Bei Allen.“ Das verblüffte, und voller Unverständnis reagierte auch der Richter: „Niemand von den Betroffenen ist hier.“ Er ergänzte: „Für Sie heißt das, dass zusätzlich mit der widerrufenen Bewährungsstrafe von ein Jahr und drei Monaten, Sie insgesamt zwei Jahre und sechs Monate in Haft gehen.“ Kevin B. nahm dies irgendwie unberührt auf. Es konnte der Eindruck entstehen, dass er sich auf die Haft freut, zufrieden mit dem „Erreichten“ war.

Natürlich stellt sich nach diesen beiden Verhandlungstagen die Frage, ob die von den Angeklagten begangenen Straftaten angemessen geahndet wurden, ob die Strafen auf eine entsprechende Resonanz treffen, ob sie wirken. Dass dem Gericht bei diesen Vorstrafen fast keine andere Wahl blieb, soll erst einmal unberücksichtigt bleiben. Hat der Staat und die Gesellschaft Möglichkeiten, den Lebensweg von jungen Menschen, die mit denkbar schlechten Bedingungen den Start in ein selbstständiges Leben beginnen, positiv zu beeinflussen? Sicherlich.

Das Grundproblem bei diesen Beiden schien es aber zu sein, dass sie nicht wollten und auch nicht wollen. In einer solchen Situation sind die Instanzen der formellen und informellen Sozialkontrolle fast machtlos.

(20.03. und 27.03.2019, Jugendschöffengericht am Amtsgericht Weimar, Schöffensaal)

A.S.